Notenschlüssel Österreich: Warum 50 Prozent nicht auf die Summe zählen
Notenschlüssel Österreich: Die LBVO definiert Noten über wesentliche Bereiche, nicht über Prozent. Warum die 50-Prozent-Schwelle je Bereich gilt.

Felix Schneider
Lehrkraft für Physik und Chemie
Über 20 Jahre Unterrichtserfahrung an Gymnasium und Berufskolleg. Er schreibt zu Notenschlüsseln, Benotung und Zeugnisnoten — aus der täglichen Korrekturpraxis, nicht aus dem Lehrbuch.
Die Ziffern sehen gleich aus, und genau das macht den Vergleich zwischen Österreich und Deutschland so trügerisch. Eine österreichische Vier und eine deutsche Vier sind beide die schlechteste positive Note — aber sie entstehen auf grundverschiedenen Wegen, und an einer Stelle bricht die Übersetzung vollständig zusammen.
Fünf Stufen statt sechs
Österreich kennt fünf Beurteilungsstufen: Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4) und Nicht genügend (5). Festgelegt sind sie in § 14 der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO, RIS).
Die sechste Stufe fehlt nicht etwa, weil man sie vergessen hätte — es gibt schlicht nur eine negative Note. Das hat für Umrechnungen Folgen, auf die ich weiter unten zurückkomme.
Die Noten sind nicht über Prozent definiert
Wer in der LBVO nach Prozentgrenzen sucht, findet keine. Definiert werden die Stufen über den Grad der Erfüllung der Lehrplananforderungen, und zwar mit einer wiederkehrenden Formel. Ein „Befriedigend“ verlangt, dass die Anforderungen „in den wesentlichen Bereichen zur Gänze“ erfüllt werden. Ein „Genügend“ verlangt, dass sie „in den wesentlichen Bereichen überwiegend“ erfüllt werden. Und „Nicht genügend“ bedeutet, dass der Schüler „nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit Genügend“ erfüllt.
Die Prozentzahl kommt erst über die Auslegung eines einzigen Wortes ins Spiel. „Überwiegend“ bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs stets mehr als die Hälfte beziehungsweise mehr als 50 Prozent (VwGH 28.03.2008, 2007/12/0043). Daher stammt die Schwelle — nicht aus einer Notentabelle, sondern aus der Bedeutung eines Wortes.
Was ein „wesentlicher Bereich“ ist, legt die Verordnung dagegen nicht abschließend fest. Das bleibt der fachlichen Einschätzung der Lehrkraft überlassen.
Die Schwelle gilt je Bereich, nicht auf die Summe
Hier liegt der Unterschied, der in den gängigen Notenschlüssel-Tabellen untergeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Pflichtgegenstand Englisch entschieden, dass jede einzelne Teilkompetenz für sich genommen einen wesentlichen Bereich darstellt — und daraus gefolgert, dass die Anforderungen „in jedem einzelnen wesentlichen Bereich überwiegend erfüllt sein müssen“, um überhaupt ein Genügend zu erreichen (BVwG 17.09.2020, W227 2234077-1).
Das ist eine andere Logik als jeder deutsche Punkteschlüssel. Der deutsche Schlüssel ist ausgleichend: Wer in einer Aufgabe versagt und in drei anderen glänzt, kommt über die Summe. Die österreichische Konstruktion ist verknüpfend: Sie verlangt die Mehrheit in jedem wesentlichen Bereich. Eine Schülerin mit 60 Prozent der Gesamtpunkte, die einen wesentlichen Bereich klar verfehlt, erfüllt die Voraussetzungen für ein Genügend nicht — trotz ausreichender Summe.
Wer also einen Punkteschlüssel verwendet, der nur die Gesamtprozente prüft, bildet damit nur die eine Hälfte der Anforderung ab.
<<QUELLE PRÜFEN: Die zitierte Entscheidung erging zum Gegenstand Englisch und stützt sich auf die dortigen Teilkompetenzen. Vor Veröffentlichung prüfen, wie weit sich diese Auslegung auf Fächer ohne ausdifferenzierte Kompetenzmodelle übertragen lässt>>
Ist ein Punkteschlüssel dann überhaupt zulässig?
Ja, aber als Hilfsmittel. Die Rechtsprechung betont, dass die Leistungsbeurteilung eine pädagogische gutachterliche Tätigkeit ist und keine mathematische Rechenaufgabe. Gegen ein Punkteschema bestehen seitens des Bundesverwaltungsgerichts gleichwohl keine Bedenken, wenn es der größtmöglichen Transparenz dient und den Vorgaben der LBVO entspricht — es ist dann die verkürzte Ausdrucksform desselben Gutachtens (Zusammenstellung der ÖPU).
Verbreitet sind in der Praxis Schlüssel, die für eine positive Beurteilung 50, 60 oder rund 67 Prozent verlangen, für ein Sehr gut etwa 90 Prozent; vielfach kommt die Bedingung hinzu, dass alle Teilbereiche positiv sein müssen. Diese Werte sind Konvention, keine Vorgabe.
<<QUELLE PRÜFEN: Die konkreten Prozentwerte (50/60/67 sowie 90 für Sehr gut) stammen aus einer enzyklopädischen Sekundärdarstellung. Vor Veröffentlichung durch schulische Primärquellen ersetzen oder als bloße Beobachtung kennzeichnen>>
Bei mehr als der Hälfte negativer Arbeiten wird wiederholt
Fällt eine Schularbeit schlecht aus, greift eine Regel, die deutlich schärfer ist als alles Vergleichbare in Deutschland. Sind die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler mit „Nicht genügend“ zu beurteilen, ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen (§ 7 Abs. 11 LBVO).
Drei Details daran sind bemerkenswert. Erstens ist das kein Ermessen: Die Verordnung sagt „ist zu wiederholen“, niemand muss und niemand darf abwägen. Zweitens zählt für die Beurteilung jene Arbeit, bei der der Schüler die bessere Leistung erbracht hat — die Wiederholung kann also nur nützen. Drittens läuft eine Frist: zwei Wochen nach Rückgabe, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen eine Woche, und der Termin ist bei der Rückgabe bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.
Eine bundesweite Entsprechung gibt es in Deutschland nicht, wohl aber eine fast wortgleiche Landesregelung. Hessen ordnet in § 34 Abs. 1 VOGSV ebenfalls an, dass die Arbeit zu wiederholen ist, wenn mehr als die Hälfte mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurde — auch dort ohne Ermessen, und auch dort zählt anschließend nur die bessere der beiden Noten. Der Unterschied liegt nicht im Inhalt, sondern in der Reichweite: In Österreich gilt die Regel bundesweit, in Deutschland nur in einzelnen Ländern und mit unterschiedlichen Schwellen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur zu schlecht ausgefallenen Klassenarbeit.
Noten zwischen Österreich und Deutschland umrechnen
Jetzt zur Übersetzung. Für die positiven Noten funktioniert der naive Weg über die Ziffer erstaunlich gut, danach bricht er.
| Österreich | Deutschland | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1 Sehr gut | 1 sehr gut | deckt sich |
| 2 Gut | 2 gut | deckt sich |
| 3 Befriedigend | 3 befriedigend | deckt sich |
| 4 Genügend | 4 ausreichend | jeweils die niedrigste positive Note |
| 5 Nicht genügend | 5 mangelhaft oder 6 ungenügend | keine Entsprechung |
Die letzte Zeile ist der eigentliche Punkt. Österreich kennt nur eine negative Stufe, Deutschland zwei. Von Deutschland nach Österreich ist die Übersetzung deshalb verlustbehaftet — Fünf und Sechs fallen zusammen. In der Gegenrichtung ist sie schlicht nicht bestimmt: Aus einem „Nicht genügend“ lässt sich nicht ableiten, ob eine deutsche Fünf oder Sechs gemeint wäre.
Hinzu kommt, dass die Vier in beiden Ländern zwar dieselbe Funktion hat, aber nicht bei derselben Prozentzahl beginnt. In Österreich liegt die Schwelle bei mehr als der Hälfte, an deutschen Schulen üblicherweise bei 40 Prozent — die Herkunft dieser Zahlen steht unter Note 4 ab wie viel Prozent. Dass in Deutschland nur zwei Länder überhaupt Prozentgrenzen für Klassenarbeiten vorgeben, zeigt der Ratgeber zum verbindlichen Notenschlüssel — anders als in Österreich, wo die Schwelle bundesweit aus der Auslegung eines einzigen Wortes folgt.
Wer eine Punktetabelle für eine konkrete Maximalpunktzahl braucht, erzeugt sie im Generator für Lehrkräfte — die Prüfung der wesentlichen Bereiche bleibt dabei allerdings eine Aufgabe, die kein Rechner übernimmt.
<<LEHRER_EINSCHUB: Wie Sie die wesentlichen Bereiche in Ihrem Fach abgrenzen und ob Sie sie im Punkteschema sichtbar machen oder getrennt prüfen>>
Quellen
- § 14 LBVO — Beurteilungsstufen (RIS) — Wortlaut der fünf Notendefinitionen
- § 7 Abs. 11 LBVO — Wiederholung der Schularbeit (RIS) — Pflicht zur Wiederholung, bessere Leistung zählt, Fristen
- BVwG 17.09.2020, W227 2234077-1 — jede Teilkompetenz als wesentlicher Bereich
- ÖPU: Leistungsbeurteilung bei Schülern — VwGH-Auslegung von „überwiegend“, Zulässigkeit von Punkteschemata
Stand: 16. Oktober 2026. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Stand: 16. Oktober 2026. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.