Klassenarbeit zu schlecht ausgefallen: Wann es nicht mehr Ihre Entscheidung ist
Klassenarbeit zu schlecht ausgefallen: Ab einem Drittel nicht ausreichender Noten entscheidet vielerorts die Schulleitung, nicht mehr die Lehrkraft.

Felix Schneider
Lehrkraft für Physik und Chemie
Über 20 Jahre Unterrichtserfahrung an Gymnasium und Berufskolleg. Er schreibt zu Notenschlüsseln, Benotung und Zeugnisnoten — aus der täglichen Korrekturpraxis, nicht aus dem Lehrbuch.
Nach dem zwölften Blatt wissen Sie es schon. Der Stapel wird nicht besser, und die Frage, die sich jetzt aufdrängt, lautet in fast jedem Kollegium gleich: Schlüssel anpassen, wiederholen oder die Arbeit ganz fallen lassen. Drei Optionen, eine Entscheidung, Ihre Entscheidung.
Diese Rahmung ist in mehreren Bundesländern schlicht falsch. Wenn eine Klassenarbeit zu schlecht ausgefallen ist, kann ab einer bestimmten Quote eine Prüfpflicht ausgelöst werden — und zuständig ist dann nicht mehr die Lehrkraft, sondern die Schulleitung.
Ab einem Drittel entscheiden Sie möglicherweise nicht mehr allein
Das Saarland regelt das im Klassenarbeitenerlass ausdrücklich: Erreicht bei einer Arbeit mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis, ist zu prüfen, ob die Anforderungen angemessen waren. Erscheinen sie angemessen, wird die Arbeit gewertet, andernfalls wiederholt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Anhörung der Fachkonferenz oder der Fachlehrkraft (Klassenarbeitenerlass, Saarland).
In Hessen ist die Schwelle zweistufig ausgestaltet, und der Verordnungstext ist an dieser Stelle bemerkenswert deutlich:
Ist mehr als ein Drittel der abgelieferten schriftlichen Arbeiten mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet worden, ist die Arbeit einmal zu wiederholen, sofern nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Beratung mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer entscheidet, dass die Arbeit zu werten sei. Die Arbeit ist zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder der entsprechenden Punktzahl bewertet wurde.
Auf die Reihenfolge kommt es an: Die Wiederholung ist der gesetzliche Regelfall, und die Schulleitung kann davon absehen — nicht umgekehrt. Ab mehr als der Hälfte entfällt auch dieser Spielraum, dann ist die Wiederholung zwingend. Gewertet wird anschließend nur die Arbeit mit der besseren Note (§ 34 Abs. 2 VOGSV), die Wiederholung kann also für niemanden nachteilig sein.
Ein Detail des dritten Absatzes verdient Beachtung: § 34 gilt entsprechend für schulinterne Vergleichsarbeiten, findet auf Vergleichsarbeiten mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung aber ausdrücklich keine Anwendung. Wo das Land die Aufgaben stellt, greift die Quotenregel also nicht.
Für die berufsbildenden Schulen im Saarland gilt eine schärfere Variante: Dort wird die Arbeit bei mehr als einem Drittel nicht ausreichender Ergebnisse zunächst gar nicht gewertet und ist zu wiederholen; die Wertung muss die Schulleitung auf Antrag der Fachlehrkraft ausdrücklich gestatten (Klassenarbeitenerlass berufsbildende Schulen, Saarland).
<<QUELLE PRÜFEN: Für die übrigen 14 Länder ist einzeln zu belegen, ob eine vergleichbare Quotenregelung existiert, wie hoch die Schwelle liegt und wer entscheidet. Erst danach lässt sich sagen, wie verbreitet das Muster tatsächlich ist>>
Der Schwellenwert zählt Noten, nicht den Schnitt
Hier liegt die Pointe, die im Kollegium selten ausgesprochen wird. Die Schwelle bemisst sich nicht am Durchschnitt, sondern an der Anzahl der Arbeiten unterhalb von ausreichend. Ob diese Anzahl ein Drittel überschreitet, hängt an genau einer Stelle: an der Punktgrenze, ab der Sie die Vier vergeben.
Verschieben Sie diese Grenze um drei Punkte nach unten, rutschen vielleicht vier Arbeiten aus dem mangelhaften Bereich heraus. Der Stapel ist derselbe, die Leistungen sind dieselben, die Quote aber liegt plötzlich unter einem Drittel — und die Prüfpflicht entfällt. Wer den Schlüssel in dieser Situation lockert, umgeht damit womöglich genau das Verfahren, das die Angemessenheit der Anforderungen überprüfen soll.
Damit ist auch klar, warum die Reihenfolge zählt. Legen Sie den Schlüssel fest, bevor Sie die Quote kennen, nicht danach. Der Unterschied zwischen einer zulässigen Anpassung wegen einer zu schwer geratenen Aufgabe und einer unzulässigen Anpassung an das gewünschte Ergebnis ist im Ratgeber zur nachträglichen Änderung des Schlüssels ausführlich beschrieben; hier kommt hinzu, dass die Anpassung eine Rechtsfolge auslösen oder verhindern kann.
<<LEHRER_EINSCHUB: Ein Fall aus Ihrer Praxis, in dem die Quote in die Nähe der Schwelle geriet — ob Sie die Schulleitung von sich aus informiert haben, wie das Gespräch verlief und was am Ende entschieden wurde>>
Klassenarbeit zu schlecht ausgefallen: erst die Aufgabe prüfen, dann die Klasse
Beide Regelungen fragen nach der Angemessenheit der Anforderungen. Das ist eine Frage über die Arbeit, nicht über die Lerngruppe — und sie lässt sich am Korrekturabend beantworten, wenn Sie aufhören, auf den Gesamtpunktstand zu schauen.
Rechnen Sie stattdessen pro Aufgabe die durchschnittlich erreichte Quote aus. Eine Aufgabe, bei der die Klasse zwanzig Prozent der möglichen Punkte holt, während alle anderen bei sechzig bis siebzig liegen, ist der Befund. Meist steckt dahinter eine Formulierung, die zwei Lesarten zuließ, ein Teilschritt, der Stoff aus einer anderen Einheit voraussetzte, oder schlicht eine Aufgabe, die für die verbleibende Zeit zu umfangreich war. Fällt dagegen die Quote über alle Aufgaben gleichmäßig ab, spricht das gegen die Aufgabe und für ein Vermittlungsproblem.
Die Form der Verteilung trägt die zweite Hälfte der Diagnose. Ein gleichmäßig nach unten verschobenes Feld sieht anders aus als zwei getrennte Gipfel, und beide verlangen andere Konsequenzen. Wie Sie die Verteilung schnell aufbereiten, steht unter Notenspiegel erstellen.
Was Sie sich sparen können, ist die Suche nach einer Landesvorgabe für den Schlüssel selbst. Eine solche Vorgabe existiert für Klassenarbeiten nirgends, wie die Übersicht zu verbindlichen Notenschlüsseln zeigt. Geregelt ist die Quote, nicht der Maßstab.
Wiederholung bestraft nicht die Vorbereiteten
Der häufigste Einwand gegen eine Wiederholung lautet, sie sei unfair gegenüber denen, die gelernt haben. Die Regelungen sehen das anders und fangen genau diesen Fall ab. In Hessen zählt für jede Person das bessere der beiden Ergebnisse — wer beim ersten Mal gut war, kann sich nicht verschlechtern. Der Saarländer Erlass bestimmt für eine nicht gewertete Arbeit, dass darin erbrachte positive Leistungen zugunsten der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt werden sollen.
Eine Annullierung im Sinne eines vollständigen Löschens ist damit in beiden Konstruktionen gar nicht vorgesehen. Die Arbeit verschwindet nicht, sie verliert ihre Funktion als alleiniger Leistungsnachweis. Das ist ein erheblicher Unterschied zu der Vorstellung, man könne einen misslungenen Termin einfach streichen.
Was Sie heute Abend noch tun können
Bestimmen Sie zuerst die Quote der nicht ausreichenden Arbeiten nach dem Schlüssel, den Sie vor der Arbeit festgelegt hatten, und notieren Sie sie. Prüfen Sie dann, ob Ihr Land eine Quotenregelung kennt und wo die Schwelle liegt. Liegt die Quote darüber, gehört die Information am nächsten Morgen zur Schulleitung, bevor die Arbeiten zurückgehen — nicht als Eingeständnis, sondern weil die Entscheidung dort getroffen wird.
Parallel dazu die Aufgabenanalyse: Welche Aufgabe hat die Klasse gekostet, und woran lag es. Mit dieser Antwort führen Sie ein Gespräch über die Angemessenheit der Anforderungen. Ohne sie führen Sie ein Gespräch über einen schlechten Schnitt, und das ist kein Gespräch, das gut ausgeht.
Die Grenze zur Vier, an der die ganze Quote hängt, ist übrigens der am häufigsten diskutierte Wert überhaupt — die Hintergründe stehen unter Note 4 ab wie viel Prozent. Die Tabelle für Ihre Maximalpunktzahl erzeugen Sie im Generator für Lehrkräfte.
Quellen
- Saarland: Klassenarbeitenerlass für die allgemein bildenden Schulen — Drittel-Schwelle, Prüfung der Angemessenheit, Entscheidung durch die Schulleitung, Berücksichtigung positiver Leistungen
- Saarland: Klassenarbeitenerlass für die berufsbildenden Schulen — Nichtwertung und Wiederholung ab einem Drittel
- § 34 VOGSV Hessen: Wiederholung von schriftlichen Arbeiten (PDF) — Drittel- und Hälfte-Schwelle im Wortlaut, bessere Note zählt, Ausnahme für landesweite Vergleichsarbeiten
Stand: 18. September 2026. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Stand: 18. September 2026. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.