Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern: 50 Punkte
Viele Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten mit 50 erreichbaren Punkten, weil sich Teilaufgaben sinnvoll gewichten lassen. Anders als in den meisten Ländern ist der Schlüssel hier aber nicht frei wählbar: § 5 Abs. 4 LeistBewVO M-V schreibt ihn vor.
| Prozent | Note | bei 50 Punkten |
|---|---|---|
| ab 96 | sehr gut | ab 48 |
| ab 80 | gut | ab 40 |
| ab 60 | befriedigend | ab 30 |
| ab 40 | ausreichend | ab 20 |
| ab 20 | mangelhaft | ab 10 |
| unter 20 | ungenügend | unter 10 |
Die Verordnung ergänzt: Maßgeblich sind ganze Prozentwerte, eine Rundung findet nicht statt. Warum das gegenüber dem sonst üblichen Schlüssel deutlich strenger ist, steht im Ratgeber zum verbindlichen Notenschlüssel.
Landesrahmenrichtlinien und Zeugnis
Im Zeugnis stehen Noten, nicht Punkte. Der Generator liefert die Grundnote aus der Punkteauswertung; ob Sie eine Tendenz vergeben, regelt die Schulordnung Ihrer Einrichtung.
Für Halbjahreszeugnisse hilft der Notenspiegel: So erkennen Sie, ob die Klasse insgesamt zu streng oder zu großzügig bewertet wurde.
Übergang auf Regionale Schulen
Tipp: Drucken Sie die Tabelle mit 50 Punkten aus und legen Sie sie der Arbeit bei. In Mecklenburg-Vorpommern wechseln viele Schüler auf Regionale Schulen mit verschiedenen Abschlusszielen; transparente Grenzen erleichtern Übergangsgespräche.
Nutzen Sie den Generator mit Voreinstellung.
Weiterführende Links
- Realschule Mecklenburg-Vorpommern
- Gymnasium Mecklenburg-Vorpommern
- 50 Punkte in Note
- Grundschule Brandenburg
- Notenspiegel erstellen
Quellen und weiterführende Informationen
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Vorgaben gelten die Schulordnungen Ihres Bundeslandes und die Prüfungsordnungen der zuständigen Kammern.