Wer wissen will, welcher Notenschlüssel in Mecklenburg-Vorpommern gilt, bekommt hier eine seltene Antwort: eine Zahlenreihe aus einer Verordnung.
In vierzehn Bundesländern endet dieselbe Frage bei der Fachkonferenz. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind die Ausnahmen — und von den beiden ist dieses hier das strengere, weil die Tabelle nicht als Empfehlung formuliert ist, sondern als Grundlage.
Was § 5 Abs. 4 LeistBewVO festlegt
Die Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestimmt in § 5 Absatz 4: „Die Bewertung von Klassenarbeiten erfolgt auf folgender Grundlage."
| erreichte Leistung | Note |
|---|---|
| ab 96 Prozent | sehr gut |
| ab 80 Prozent | gut |
| ab 60 Prozent | befriedigend |
| ab 40 Prozent | ausreichend |
| ab 20 Prozent | mangelhaft |
| darunter | ungenügend |
Auffällig ist die Eins. Vier Prozentpunkte breit, während die Zwei zwanzig umfasst. Wer eine 25-Punkte-Arbeit stellt, vergibt die Eins erst bei 24 von 25 Punkten — ein einziger Fehler kostet die Bestnote. Das ist keine Auslegungsfrage, das folgt aus der Tabelle.
Der Satz, an dem die meisten vorbeilesen
Direkt hinter der Tabelle steht: „Maßgeblich für das Erreichen der jeweiligen Notenstufe sind ganze Prozentwerte. Eine Rundung findet nicht statt."
Das ist die praktisch folgenreichste Zeile der ganzen Vorschrift. 29 von 50 Punkten sind 58 Prozent — eine Vier. 30 von 50 sind 60 Prozent — eine Drei. Dazwischen gibt es nichts, was sich aufrunden ließe.
Zwei Zusätze mildern das Bild. § 5 Abs. 2 erlaubt Tendenzen, also ein Plus oder Minus an der Note. Und die Verordnung greift nach § 1 Abs. 3 ausdrücklich nicht im Sport, nicht beim Arbeits- und Sozialverhalten, nicht bei zentralen Prüfungen und nicht in den beruflichen Bildungsgängen der Sekundarstufe II.
Umgerechnet auf die üblichen Punktzahlen
Die Prozentwerte gelten unabhängig davon, über wie viele Punkte Sie eine Arbeit stellen. Bei 100 Punkten sind Prozent und Punkte identisch; bei 50 Punkten sieht die Grenze so aus:
| Note | bei 50 Punkten | bei 100 Punkten |
|---|---|---|
| 1 | ab 48 | ab 96 |
| 2 | ab 40 | ab 80 |
| 3 | ab 30 | ab 60 |
| 4 | ab 20 | ab 40 |
| 5 | ab 10 | ab 20 |
Der Generator rechnet standardmäßig mit dem linearen Schlüssel dieses Werkzeugs, nicht mit dem Landesschlüssel. Für eine Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern tragen Sie die Grenzen aus der Tabelle oben von Hand ein.
Was das Land nicht regelt
Die Verordnung sagt, wie Punkte zur Note werden. Sie sagt nicht, wie viele Punkte eine Aufgabe wert ist — und dort liegt die eigentliche Bewertung. Die Punktverteilung über die Aufgaben bleibt fachliche Entscheidung der Lehrkraft.
Damit verschiebt sich in Mecklenburg-Vorpommern nur der Ort der Diskussion. Wo anderswo über Prozentgrenzen gestritten wird, wird hier über die Punktvergabe gestritten. Das ist die ehrlichere Debatte, weil sie an der Aufgabe hängt und nicht an der Tabelle.
Wie sich eine Anpassung begründen lässt, wenn eine Arbeit schwerer ausfiel als geplant, steht unter Notenschlüssel nachträglich ändern.