Schleswig-Holstein führt neben dem Gymnasium die Gemeinschaftsschule. Eine Realschule gibt es nicht mehr.
<<QUELLE PRÜFEN: Jahr der Umstellung auf die Gemeinschaftsschule am Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz belegen>>
Sucht man in diesem Land nach einer eindeutigen Bewertungsvorgabe, findet man sie — allerdings an einer Stelle, an der sie niemand vermutet, und mit umgekehrtem Vorzeichen.
Bei den Vergleichsarbeiten ist die Note untersagt
Der VERA-Erlass des Landes setzt um, was die Kultusministerkonferenz beschlossen hat: Eine Benotung der Vergleichsarbeiten ist nicht vorgesehen.
Der Grund ist fachlich und wird selten mitgeteilt. VERA prüft Kompetenzen der Bildungsstandards und bildet bewusst nicht den vorangegangenen Unterricht ab. Eine Note daraus wäre eine Aussage über etwas, das gar nicht unterrichtet wurde.
Das ist die schärfste Vorgabe zur Leistungsbewertung, die mir in diesem Land begegnet ist — und sie schreibt keinen Schlüssel vor, sondern verbietet die Umrechnung ganz.
Für Klassenarbeiten regelt der Erlass die Anzahl
Der Erlass zu den Leistungsnachweisen bestimmt, wie viele geschrieben werden. Wie sie zu bewerten sind, bestimmt er nicht.
Damit steht Schleswig-Holstein bei den Klassenarbeiten dort, wo dreizehn weitere Länder stehen: Der Maßstab kommt aus der Fachkonferenz. Der Generator arbeitet voreingestellt mit 85, 70, 55, 40 und 25 Prozent — einer Konvention ohne Rechtsgrundlage in diesem Land.
Welche Regime bundesweit nebeneinanderstehen, steht unter verbindlicher Notenschlüssel der Bundesländer.