Von 26 Arbeiten liegen neun unter „ausreichend". Das ist gut ein Drittel — und ob daraus etwas folgt, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie korrigieren.
Das Saarland gehört zu den Ländern mit einer Quotenregelung für schlecht ausgefallene Arbeiten. Der Klassenarbeitenerlass regelt eine solche Schwelle; einen Bewertungsmaßstab mit Prozentwerten regelt er nicht.
<<QUELLE PRÜFEN: Genaue Schwelle, Entscheidungszuständigkeit und Rechtsfolge im saarländischen Klassenarbeitenerlass belegen, bevor konkrete Zahlen genannt werden>>
Drei Länder, drei verschiedene Quoten
Erst im Vergleich wird sichtbar, wie wenig die Auskunft „es gibt eine Quotenregel" für sich genommen wert ist.
| Land | Schwelle | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Hessen | mehr als die Hälfte mangelhaft oder ungenügend | niemand — die Wiederholung ist zwingend |
| Rheinland-Pfalz (Grundschule) | ein Drittel oder mehr unter ausreichend | die Schulleitung nach Anhörung |
| Saarland | im Erlass geregelt, Wortlaut hier nicht erfasst | offen |
Zwischen einem Drittel und mehr als der Hälfte liegt in einer Klasse von 26 der Unterschied zwischen neun und vierzehn Arbeiten. Und zwischen zwingender Wiederholung und einer Ermessensentscheidung der Schulleitung liegt der Unterschied zwischen einer Rechenaufgabe und einem Gespräch.
Was in beiden Fällen nicht trägt: den Schlüssel absenken, um unter die Schwelle zu kommen. Der zulässige Anlass für eine Anpassung ist die Aufgabe, nicht die Verteilung — nachzulesen unter Klassenarbeit schlecht ausgefallen.
Gemeinschaftsschule
Neben dem Gymnasium führt das Saarland die Gemeinschaftsschule. Die Realschule wurde aufgelöst.
<<QUELLE PRÜFEN: Jahr der Umstellung auf die Gemeinschaftsschule am Saarländischen Schulordnungsgesetz belegen>>
Für den Bewertungsmaßstab folgt daraus nichts Eigenes. Er kommt aus der Fachkonferenz, wie in dreizehn weiteren Ländern.