In Brandenburg führt die Suche nach dem Notenschlüssel regelmäßig zur Verwaltungsvorschrift Leistungsbewertung. Sie wird in Leistungskonzepten und Foren zitiert, als sei sie die maßgebliche Fundstelle.
Zwei Einschränkungen sind dabei zu machen, und die zweite ist die unangenehmere.
Erstens: Sie enthält keine Prozentwerte
Ihre Aufzählung betrifft ausschließlich Verfahrensfragen — wie bewertet wird, wann, in welcher Form, mit welcher Beteiligung. Eine Zuordnung von Prozentwerten zu Notenstufen steht nicht darin.
Damit gehört Brandenburg zu den vierzehn Ländern ohne Prozentvorgabe für Klassenarbeiten. Vorgaben machen nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Zweitens: Ihre Fassung ist unklar
Im Vorschriftenportal des Landes ist die Fassung, die mir vorlag, als Archiv gekennzeichnet. Ob sie noch in Kraft ist, konnte ich nicht klären.
<<QUELLE PRÜFEN: Aktuelle Fassung der VV-Leistungsbewertung im Brandenburger Vorschriftenportal ermitteln und prüfen, ob und wodurch sie ersetzt wurde>>
Das ist kein Detail für Juristen. Wer sich in einem Elterngespräch oder gegenüber der Schulaufsicht auf eine Vorschrift beruft, die außer Kraft ist, verliert das Argument — und zwar unabhängig davon, ob die Sache in der Substanz richtig war.
Für die Praxis ändert die offene Frage allerdings wenig. Auch die archivierte Fassung nennt keine Prozentwerte. Der Maßstab kommt so oder so aus der Fachkonferenz.
Oberschule
Die mittlere Schulart heißt in Brandenburg Oberschule. Eine Realschule führt das Land nicht.
<<QUELLE PRÜFEN: Jahr der Umstellung auf die Oberschule am Brandenburgischen Schulgesetz belegen>>
Wie ein Konferenzbeschluss aussieht, der die Diskussion länger als ein Halbjahr trägt, steht unter Notenschlüssel im Kollegium festlegen.