Die Thüringer Schulordnung regelt die Leistungsbewertung in den §§ 58 und 59: was die Notenstufen bedeuten, wie viele Leistungsnachweise erbracht werden, wie sie anzukündigen sind.
Was sie nicht regelt, ist die Umrechnung. Einen landesweiten Notenschlüssel für Thüringen gibt es nicht — und an der häufigsten weiterführenden Schulart des Landes wäre er auch schwer anzuwenden.
Zwei Bildungsgänge, eine Arbeit
Die Regelschule führt Haupt- und Realschulbildungsgang zusammen. In vielen Fächern sitzen beide in derselben Lerngruppe und schreiben dieselbe Arbeit.
<<QUELLE PRÜFEN: Aufbau der Regelschule und die Zuordnung der Bildungsgänge am Thüringer Schulgesetz belegen>>
Eine einzige Prozentgrenze kann für beide nicht dasselbe bedeuten. 60 Prozent einer Arbeit, die auf den Realschulabschluss zugeschnitten ist, sind eine andere Leistung als 60 Prozent einer Arbeit auf Hauptschulniveau.
Die Differenzierung muss deshalb dort stattfinden, wo die Anforderung entsteht — bei der Aufgabenstellung und der Punktvergabe. Ein Landesschlüssel würde diese Arbeit nicht abnehmen, sondern nur verdecken.
Was die Notendefinitionen leisten
Die Beschreibungen in § 58 sind qualitativ und bundesweit weitgehend gleichlautend. Sie sind trotzdem der belastbarere Maßstab, wenn eine Note begründet werden muss.
„Ausreichend“ bedeutet, dass die Leistung Mängel aufweist, im Ganzen aber noch den Anforderungen entspricht. Ob das bei 40 oder 50 Prozent erreicht ist, hängt daran, wie anspruchsvoll die Punkte vergeben wurden — und genau diese Verbindung stellt der Prozentwert allein nicht her.
Der Generator rechnet voreingestellt mit 85, 70, 55, 40 und 25 Prozent. Das ist eine verbreitete Konvention, keine Thüringer Vorgabe.