37 von 50 Punkten sind 74 Prozent. Nach dem Schlüssel, den Sachsen-Anhalt vorgibt, ist das eine Drei — die Zwei beginnt bei 75. Ein halber Punkt fehlt.
Und anders als in fast jedem anderen Bundesland ist diese Grenze nicht die Erfindung einer Fachkonferenz. Der Notenschlüssel für Sachsen-Anhalt steht in einem Runderlass des Kultusministeriums. Was ihn interessant macht, ist allerdings nicht die Tabelle, sondern der Halbsatz dahinter.
Das Wort, das den Unterschied macht
Nr. 6.3 des Runderlasses vom 26. Juni 2012 lautet: „Die Bewertung der Klassenarbeiten soll nach folgendem Bewertungsschlüssel erfolgen, wobei die Lehrkraft bei erhöhten oder geringeren Anforderungen davon abweichen kann."
ab 93 Prozent eine Eins · ab 75 eine Zwei · ab 60 eine Drei · ab 40 eine Vier · ab 20 eine Fünf · darunter eine Sechs.
Vergleichen Sie das mit Mecklenburg-Vorpommern, wo die Tabelle als Grundlage gesetzt ist und der Zusatz „eine Rundung findet nicht statt“ jede Diskussion beendet. Hier steht das Gegenteil im selben Satz wie die Zahlen: Wer die Anforderungen höher oder niedriger ansetzt, darf verschieben.
Damit ist der Schlüssel ein Ausgangspunkt mit Begründungslast. Nicht die Anwendung muss erklärt werden, sondern die Abweichung — und zwar über die Schwierigkeit der Aufgaben, nicht über das Ergebnis der Klasse.
<<QUELLE PRÜFEN: Der Wortlaut liegt über eine Schulveröffentlichung vor, die selbst auf fehlende Rechtsverbindlichkeit hinweist. Gegen das Schulverwaltungsblatt LSA abgleichen und klären, ob der Erlass von 2012 noch in Kraft ist>>
In der Qualifikationsphase gilt er nicht
Der Erlass unterscheidet, wofür das Sechs-Noten-System überhaupt zuständig ist. Nach Nr. 6.1 sind das die Schuljahrgänge 5 bis 10 und die Einführungsphase. Nr. 6.4 stellt die Qualifikationsphase auf das 15-Punkte-System um.
Für eine Klausur in der Q-Phase ist eine Umrechnung in die Noten 1 bis 6 also nicht bloß ungenau, sondern die falsche Skala. Wer dort mit 93 Prozent für die Eins rechnet, überträgt eine Regel aus einem Abschnitt, der für diese Jahrgänge nicht gilt.
Auf 50 Punkte umgerechnet ergibt der Schlüssel für die Jahrgänge 5 bis 10: Eins ab 47, Zwei ab 38, Drei ab 30, Vier ab 20, Fünf ab 10.
Wie schwer eine Arbeit wiegen darf
Derselbe Erlass regelt in Nr. 4.1.9 auch die Gewichtung, und das ist die zweite Zahl, die man kennen sollte: Klassenarbeiten gehen mit mindestens 25 und höchstens 40 Prozent in die Note ein. In den modernen Fremdsprachen sind es höchstens 20 Prozent, wenn nur eine Arbeit geschrieben wird.
Eine Obergrenze für schriftliche Leistungen ist ungewöhnlich. Sie bedeutet, dass die Zeugnisnote in Sachsen-Anhalt rechnerisch nie von den Klassenarbeiten allein getragen wird — selbst bei drei Arbeiten im Halbjahr bleibt die Mehrheit des Gewichts bei den übrigen Leistungen.
Wie sich das konkret zusammenrechnet, steht unter mündliche und schriftliche Noten gewichten.