Wer in Berlin nach dem Notenschlüssel für die Realschule sucht, sucht nach einer Schulart, die es im Land nicht mehr gibt. An ihre Stelle ist die Integrierte Sekundarschule getreten; daneben stehen Grundschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium.
Das ist mehr als eine Namensfrage. Die Berliner Sekundarstufe I-Verordnung arbeitet nicht mit Schularten als Bewertungsrahmen, sondern mit Niveaustufen — und genau daran hängt die einzige Umrechnungstabelle, die das Land tatsächlich vorschreibt.
<<QUELLE PRÜFEN: Jahr der Umstellung auf die Integrierte Sekundarschule am Berliner Schulgesetz belegen>>
Die vorgeschriebene Tabelle rechnet etwas anderes um
Anlage 5 der Sek I-VO enthält eine verbindliche Umrechnung. Sie ordnet Notenstufen den Punktwerten der Niveaustufen zu — nicht Prozentwerten einer Klassenarbeit.
Wer also hört, Berlin habe eine vorgeschriebene Tabelle, hört etwas Richtiges und zieht daraus meist den falschen Schluss. Für die Frage „ab wie viel Prozent gibt es eine Drei" liefert die Anlage keine Antwort. Diese Frage beantwortet in Berlin die Gesamtkonferenz über die Grundsätze der Leistungsbewertung nach §§ 19 und 20.
Ein Rechenverfahren, das ausdrücklich verboten ist
§ 19 Absatz 6 der Sek I-VO enthält einen Satz, der keinen Auslegungsspielraum lässt: „Die Verwendung eines Fehlerquotienten bei der Beurteilung der Rechtschreibleistung ist unzulässig."
An seine Stelle tritt ein kriterienorientiertes Verfahren. Mängel der sprachlichen Richtigkeit und der äußeren Form sind zu kennzeichnen, und die sprachliche Leistung wird nach den Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde mitbewertet.
Der Kontrast zu Hessen ist auffällig. Dort wurde 2023 ein Fehlerindex eingeführt, der die Note um höchstens zwei Drittel senken darf. Berlin untersagt das entsprechende Verfahren. Beide Länder kommen dabei zum selben Grundgedanken — die Rechtschreibung fließt in eine Bewertung ein, statt sie zu erzeugen — und regeln ihn gegensätzlich.
Was daraus für eine Berliner Klassenarbeit folgt
Der Bewertungsmaßstab kommt aus der Konferenz, nicht aus der Verordnung. Für die Praxis heißt das: Der Schlüssel, den Sie anwenden, ist ein Beschluss Ihrer Schule und lässt sich dort auch ändern.
Der Generator arbeitet mit dem linearen Schlüssel dieses Werkzeugs — 85, 70, 55, 40, 25 Prozent. Das ist eine verbreitete Konvention, keine Berliner Vorgabe. Wenn Ihre Fachkonferenz andere Grenzen beschlossen hat, tragen Sie diese ein.
Für die Rechtschreibung gilt zusätzlich das Verbot aus § 19 Abs. 6: Ein Punktabzug, der sich aus Fehlern geteilt durch Wörter ergibt, ist in Berlin nicht zulässig, auch nicht in abgewandelter Form.